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Internet und die Gefahren

Haften Eltern bei Instagram, Snapchat, WhatsApp & Co. für ihre Kinder?


Kurze Antwort

Ja bis zum 18. Geburtstag des Kindes, wenn sie nicht beweisen können, dass sie nicht die elterliche Ausichtspflicht verletzt haben – egal was in den Nutzungsbedingungen für Altersangaben stehen.

Darüber hinaus haften grundsätzlich auch Kinder und Jugendliche für ihre strafbaren Handlungen z.B. Cybermobbing.


Lange Antwort

Wie ich schon in meinem Beitrag „Vorsicht, soziale Medien“ berichtete habe, ist Cybermobbing unter Jugendlichen kein Einzelfall. Die aktuelle JIM-Studie 2016 bestätigt dies (wieder einmal):

„In der Altersgruppe der Zwölf- bis 19-Jährigen gibt jeder Dritte (34 %) an, dass in seinem Bekanntenkreis schon einmal jemand im Internet oder per Handy fertig gemacht wurde. Mädchen haben dies mit 37 Prozent schon häufiger mitbekommen als Jungen (31%). Je älter die Jugendlichen sind, desto höher ist der Anteil derer, die schon von so einem Fall erfahren haben (12-13 Jahre: 26 %, 14-15 Jahre: 30 %, 16-17 Jahre: 39%, 18-19 Jahre: 39%). […]

Auf die direkte Nachfrage, ob sie selbst schon einmal als Opfer von Mobbing betroffen waren, antworten acht Prozent aller Jugendlichen mit ja, dies entspricht einer Größenordnung von etwa 500.000 Jugendlichen in Deutschland. Mädchen sind mit neun Prozent etwas häufiger betroffen als Jungen (7 %). Der Anteil der Opfer solcher Attacken wird mit zunehmendem Alter deutlich größer (12-13 Jahre: 4%, 14-15 Jahre: 6%, 16-17 Jahre: 8 %, 18-19 Jahre: 13%).“ ((JIM-Studie 2016, https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2016/JIM_Studie_2016.pdf (besucht am 21.03.2017), S. 49))

Statistische Grafik zur Mobbingerfahrung von 13 - 19 Jährigen.

JIM-Studie 2016, https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2016/JIM_Studie_2016.pdf (21.3.17), S. 51

Cypermobbing stellt laut Strafgesetzbuch (StGB) keinen eigenen Straftatbestand dar. Dennoch kennt das StGB Straftatbestände, die meist Teil von Cybermobbing oder eine bestimmte Form von Cybermobbing sind oder im Zusammenhang mit Cybermobbing – je Nach Fall – stehen können ((http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter.html (besucht am 21.03.2017) ))  ((http://www.buendnis-gegen-cybermobbing.de/index.php?id=29 (besucht am 21.03.2017) )):

  • Beleidigung (StGB §185)
  • Üble Nachrede (StGB §186)
  • Verleumdung (StGB §187)
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (StGB §201)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (StGB §201a [1])
  • Nötigung (StGB §240 [1])
  • Bedrohung (StGB §241)
  • Gewaltdarstellung (StGB StGB §131 [1])
  • Körperverletzung (StGB §223)
  • StGB Nachstellung (StGB §238)
  • Recht am eigenen Bild (KunstUrhG §22, 33)

Und nun stellt sich die Frage, ob die Jugendlichen für ihre Handlungen haftbar sind oder ob wir Eltern voll belangt werden können. Schließlich gibt es ja die alte Baustellenweißheit: „Eltern haften für ihre Kinder“. Und die Antwort ist … (wie immer in Deutschland) nicht so einfach.

Wann haften Kinder und Jugendliche?

Das kommt darauf an, wie alt sie sind:

  • bis 6 Jahre (Geschäftsunfähigkeit)
  • 7 – 17 Jahre (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
  • ab 18 Jahre (volle Geschäftsfähigkeit)

„Gemäß § 104 Nr. 1 BGB ist derjenige, der das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, geschäftsunfähig. Das bedeutet u.a., dass er oder sie keinen Vertrag wirksam abschließen kann. […] Für einen solchen Vertragsschluss benötigt man [eine] sogenannte wirksame Willenserklärungen. Diese kann ein Geschäftsunfähiger aber nicht abgeben, denn seine Willenserklärung ist nach § 106 Abs. 1 BGB nichtig und damit rechtlich nicht existent.

Nach § 106 BGB sind Minderjährige, die zwischen sieben und siebzehn Jahren alt sind, beschränkt geschäftsfähig. Das heißt im Klartext, dass sie durchaus wirksam Verträge schließen können, wenn ihre Eltern es erlauben […]. Diese Zustimmung kann erstens vor Vertragsschluss gegeben werden, dann heißt sie Einwilligung. […] Andererseits können die Eltern aber auch zustimmen, nachdem der Vertrag schon geschlossen wurde. Dies bezeichnet man dann als Genehmigung.“  ((https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-kinder-vertraege-schliessen_068468.html (besucht am 22.03.2017) )) (Siehe auch  ((http://www.recht-kinderleicht.de/koennen-kinder-allein-vertraege-schliessen/ (besucht am 22.03.2017) ))).

Das heitß also: „Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder nicht deliktsfähig, d. h. sie können aufgrund eines Schadens, den sie verursacht haben, nicht in Haftung genommen werden. Ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Kinder/Jugendliche bedingt deliktsfähig. In diesem Alter sind Minderjährige für einen verursachten Schaden nicht verantwortlich, wenn sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht nicht hatten. Ob dies der Fall ist, kann nur unter Bezugnahme auf den konkreten Fall beantwortet werden.“  ((https://www.anwalt.de/rechtstipps/eltern-haften-fuer-ihre-kinder-oder-doch-nicht_049165.html (besucht am 22.03.2017) ))

Um es also noch mal ganz deutlich zu machen: „Auch Kinder unter 14 Jahren die strafunmündig sind können unter Umständen zivilrechtlich auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Die hierfür erforderliche Deliktsfähigkeit kann bereits ab dem Alter von 7 Jahren gegeben sein. Dies ergibt sich aus § 828 BGB.“  ((https://www.wbs-law.de/it-recht/cybermobbing-auf-facebook-minderjaehriger-schueler-zu-schmerzensgeld-verurteilt-63523/ (besucht am 22.03.2017) )) – wie das folgende Beispiel von Cybermobbing eindringlich zeigt:

„Das Landgericht Memmingen verurteilte den zur Tatzeit 12-jährigen Schüler mit Urteil vom 3.02.2015 – Az.: 21 O 1761/13 zu 1.500 Euro Schmerzensgeld. […] Das Gericht hatte auch aufgrund des Bildungsstandes des Täters und der Aufklärung im Unterricht über das Thema Cybermobbing keinerlei Zweifel daran, dass er trotz seinem Alter von 12 Jahren bereits deliktsfähig gewesen ist.“  ((https://www.wbs-law.de/it-recht/cybermobbing-auf-facebook-minderjaehriger-schueler-zu-schmerzensgeld-verurteilt-63523/ (besucht am 22.03.2017) ))

Fazit: Grundsätzlich haften Kinder und Jugendliche für von ihnen begangenes Cybermobbing.

Und wir Eltern? Haften wir für von unseren Kinder begangenes Cybermobbing?

Das kommt darauf an, ob wir Eltern unsere elterliche Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). „Art und Umfang der Aufsichtspflicht wiederum richten sich […] nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. Die konkrete Ausgestaltung der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. […] Die Anforderungen an eine Aufsichtspflicht erhöhen sich entsprechend, wenn das Kind bereits in der Vergangenheit auffällig gewesen ist, einen vorsätzlichen Schaden verursacht oder sogar bereits eine Straftat begangen hat. Eltern haben ihre Kinder so zu betreuen, dass andere keinen Schaden nehmen. Dabei muss diese Aufsichtspflicht je nach Alter Eigenart und Charakter des Kindes keine „Rund-um-die-Uhr-Bewachung“ sein.“  ((https://www.anwalt.de/rechtstipps/eltern-haften-fuer-ihre-kinder-oder-doch-nicht_049165.html (besucht am 22.03.2017) ))

Die Beweislast liegt hier bei uns Eltern und dabei können wir uns nicht auf den Hinweis, dass wir unsere Kinder ja nicht dauer-überwachen können, verlassen. D.h., wer seinem Kind einen Telefonvertrag einrichtet, die SIM mit den Worten „viel Spaß“ übergibt und sich ansonsten nicht weiter um sein Kind kümmert bzw. für das, was es da tut, interessiert, der bzw. die hat seine / ihre elterliche Aufsichtzpflicht verletzt und haftet für den Schaden.

Laut dem c’t Artikel „Schutz befohlen! – Rechtliche Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet“ im Heft 13 aus 2013 Seite 154 können wir Eltern mit unseren Kindern einen Internet-Vertrag schließen, der Verbote ausspricht, über Risiken informiert und von beiden Parteien unterschrieben werden muss. Dabei besteht aber das Risiko, dass vor Gericht Teile als fehlerhaft und damit unwirksam moniert werden können. Außerdem müsste der Vertrag immer auf die aktuelle Situation und Reife unseres Kindes angepasst werden. „Besser ist es daher, beispielsweise im Rahmen des Familienrats ein klärendes Gespräch zu führen und sich darüber Notizen zu machen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Zeugen dazu bitten.“  ((c’t 2013, Heft 13: https://www.heise.de/ct/ausgabe/2013-13-Rechtliche-Risiken-fuer-Kinder-und-Jugendliche-im-Internet-2320408.html (besucht am 22.03.2017) ))

Und wenn Sie nicht beweisen können, dass Sie nicht ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt haben, dann gilt, Stefan Didam von der Kreispolizeibehörde im Hochsauerland: „Der Karteninhaber haftet. Das sind meistens die Eltern. […] Schreibt mein Kind dann Beleidigungen auf, ist es, als hätten die Eltern das getan. Wichtig ist also, dass man aufpasst, was das Kind mit dem Handy anstellt.“  ((http://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/eltern-haften-fuer-ihre-kinder-auch-im-netz-id12364357.html (besucht am 23.03.2017) ))

Fazit: Eltern haften nur dann für Ihre Kinder, wenn sie nicht beweisen können, dass sie die elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Und um das beweisen zu können, müssen Eltern entsprechende Vorkehrungen treffen. Dies bedeutet letztendlich, dass Eltern ihre Kinder beim Umgang von Instagram, Snapchat, WhatsApp & Co. begleiten müssen.

Und wenn Ihr Kind zu Schmerzensgeld verurteilt wird und dieses nicht aus dem eigenen Reichtum bezahlen kann, dann sind natürlich wir Eltern wieder im Boot, ob wir nun unsere elterliche Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht.

Feedback

Als juristischer Laie und besorgter Vater interessieren mich zwei Dinge:

  1. Hab ich die Frage „Haften Eltern bei Instagram, Snapchat, WhatsApp & Co. für Ihre Kinder?“ verständlich beantwortet? Ist irgendwo was unklar geblieben?
  2. Hab ich die Frage juristisch richtig beantwortet?

Über Anmerkungen, Kommentare und Feedback würde ich mich sehr freuen. Einfach unten das Formular benutzen. 🙂

Quellen

Das lebende OER

Dieser folgende Beitrag von mir ist ursprünglich am 04.03.2016 auf der Webseite des Projekts „Hamburg Open Online University“ veröffentlicht worden.

http://www.hoou.de/p/2016/03/04/das-lebende-oer/


Gedankenexperiment [1]: Was wäre, wenn ein OER bzw. eine Open Educational Resource ein Lebewesen wäre?

Benennung und Einordnung

In diesem Fall muss es erst einmal mit einem lateinischen Namen benannt werden:

Materia aperta eruditionis (kurz MAE)

Übersetzung:

  • wortwörtlich:
    • Materia = Grundstoff
    • aperta = offen
    • eruditionis = bildend
  • etwas freier: freiverfügbare Bildungsressource

Die Einordung im Sinne der klassischen evolutionären Klassifikation [2] sieht dann wie folgt aus:

  • Reich: Ressourcen
    • Stamm: bildende Ressourcen bzw. Bildungsressourcen
      • Klasse: ..
      • Klasse: freiverfügbare Bildungsressourcen (MAE)
        • Ordnung: analoge
        • Ordnung: digitale
          • Familie: Videos
            • Gattung: Xvid
            • ..
          • Familie: Audios
            • Gattung: Ogg-Vorbis
            • ..
          • Familie: Fragebögen
          • ..

d.h. das MAE gehört zum Reich der Ressourcen und zum Stamm der Bildungsressourcen. Es bildet hier neben anderen eine eigene Klasse: die freiverfügbaren Bildungsressourcen und spaltet sich in zwei Ordnungen auf: die analogen MAEs und die digitalen MAEs.

Die Ordnung der digitalen MAEs fächert sich wiederum in viele verschiedene Familien auf: z.B. Videos, Audios, Bilder, Texte und auch komplexere Dinge wie z.B. Arbeitsblätter, Fragebögen, Tests. In einer speziellen Familie finden sich dann je nach Familie unterschiedliche Gattungen.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Menge der digitalen MAEs schon recht umfangreich ist und dass die Anzahl der digitalen MAEs sich auch täglich vergrößert. Im Gegensatz dazu ist die Menge an analogen MAEs recht klein und nimmt besorgniserregend ab. Vielleicht sollten sie auf die Rote Liste [3] der vom aussterben bedrohten Arten gesetzt werden.

Reifung

Wie beim Menschen braucht es zur Geburt eines MAE Eltern, in diesem Fall aber nicht andere MAEs sondern Menschen. Und im Unterschied zum Menschen, der ja zwei Elternteile braucht, kann ein MAE von einem, zweien oder auch mehreren Menschen gezeugt werden. Bei MAEs spricht man aber eher von erzeugen und die Erzeuger heißen nicht Eltern sondern Autoren.

Nach der Geburt durchläuft ein MAE in der Regel eine Phase der Reifung. Diese drückt sich nicht wie beim Menschen in Jahren, sondern in Versionen aus. Am Anfang entwickelt sich das MAE meist schnell, es entstehen in einem kurzen Zeitraum mehrere Versionen. Verlängert sich die Zeit zwischen den entstehenden Versionen, so schreitet die Reifung voran. Entstehen keine neuen Versionen mehr oder nur noch sehr selten, so ist das MAE erwachsen. D.h. an den Zeiten zwischen den Versionen ist der Reifegrad eines MAEs zu erkennen.

Ist das MAE erwachsen, entlassen es seine Eltern (Autoren) in die freie Wildbahn, d.h. in das Ökosystem der Bildungsnetzwerke. Dabei entwickelt sich das MAE immer noch weiter, aber weniger im Inhalt. Während der Reifung hat ein MAE ein extrem leistungsfähiges Gedächtnis entwickelt. Alles was es im Laufe seines Lebens erlebt, wird gespeichert und nicht vergessen. Hierbei speichert das MAE seine Erlebnisse nicht in einem Gehirn, so wie wir Menschen, sondern in einem Bereich, der sich Metadaten nennt.

Diese Metadaten sind bei der Abnabelung von den Eltern nicht leer, sie sind schon mit gewissen Attributen über sein Äußeres (u.a. Höhe, Länge, Breite, Gewicht – meist in Kilobyte gemessen) und auch über sein Inneres (also dem Inhalt) gefüllt. Im Laufe seines Lebens ergänzt das MAE seine Metadaten durch weitere Daten, z.B.:

  • Wie habe ich Menschen gefallen?
  • Was haben Menschen über mich gesagt?
  • Wo haben Menschen mich gesehen?
  • Wohin haben mich Menschen genommen?
  • Mit welchen anderen MAEs haben mich Menschen zusammengetan?

Beziehungen

An den Ergänzungen wird deutlich: so ein MAE hat im Ökosystem der Bildungsnetzwerke viel zu tun. Es ist unglaublich, wie voll der Terminkalender eines MAEs sein kann. Quasi in Sekundenbruchteilen kann es mal in einem Moodle-Kurs in der Schweiz, auf einem Wiki in England, in einem OLAT-Kurs in Deutschland und dann wieder auf einem WordPress-Blog in Österreich sein. Bemerkenswert.

Wie schon erwähnt, merkt sich ein MAE, wo und vor allen Dingen mit welchen anderen MAEs es zusammen gewesen war. Und da MAEs extrem kontaktfreudig und offen gegenüber anderen MAEs sind, entstehen Freundschaftsbeziehungen. Je öfter sich MAEs begegneten, desto inniger, fester und enger werden die Beziehung bzw. Verknüpfung zwischen den MAEs. So entsteht übrigens ein Netz aus MAEs und unsere These ist, dass alle MAEs mit allen MAEs „über mehrere Ecken“ verbunden sind.

Netz von MAEs - Laborbedingungen, nicht freie Wildbahn (Jan 2016)

Netz von MAEs – Laborbedingungen, nicht freie Wildbahn (Jan 2016)

Wird das Netz als Ganzes betrachtet, so ist zu konstatieren, dass auch das Netz in ständiger Bewegung ist. Ständig entstehen neue Verknüpfungen zwischen MAEs und durch das Netz laufen regelrecht Wellen, wenn neue MAEs zum Ökosystem der Bildungsnetzwerke hinzukommen. Das Netz ist in einem ständigen Wandel, so dass das Netz selbst als lebendig, vielleicht sogar als ein Lebewesen erscheint. Haben wir es hier mit einer Schwarmintelligenz zu tun? Ein intelligenter Schwarm aus MAEs?

Nein, denn die Ursache für die Bewegung im Netz liegt bei uns Menschen. Als Eltern bzw. Autoren führen wir dem Ökosystem, d.h. dem Netz neue MAEs hinzu. Insbesondere auch als Nutzende, wenn wir MAEs suchen, anschauen, gruppieren, kombinieren, an neuen Orten – d.h. thematischen Kontexten – neu arrangieren, speichern dies die MAEs in ihrem Gedächtnis / in ihren Metadaten und so entstehen die neuen Verbindungen.

Aber nicht nur das. Indem viele Menschen immer wieder den gleichen Verbindungen von einem MAE zum nächsten MAE folgen, entstehen Wege im Netz der MAEs. D.h. wir Menschen erzeugen nicht nur MAEs, sondern wir erzeugen auch durch unsere Nutzung unbewusst Pfade im Netz der MAEs. Wobei wir diese Pfade auch bewusst erzeugen können, d.h. vergegenständlichen, so dass diese Wege präsentiert und weitergegeben werden können.

Navigation

Diese Wege verknüpft mit abstrakteren Dingen der Bildungslandschaft, wie z.B.:

  • Forschungsfragen
  • Bildungsbedürfnissen
  • Wissenslücken
  • Curricula an Hochschulen
  • Lehrplänen an Schulen herausgegeben von Schulministerien / -behörden

bieten uns Menschen Struktur, Halt und Anregung, uns in dem Netz von MAEs zurecht zu finden bzw. zu bewegen. D.h. diese abstrakteren Strukturen werden quasi zu einem Navigationsgerät der Bildung: „Beim nächsten MAE haben Sie Ihr Bildungsziel erreicht.“ Wir haben aber zu jederzeit die Macht, der freundliche Stimme aus dem Bildungsnavigator nicht zu folgen, und links oder rechts mal abzubiegen. Warum auch nicht, im Netz der MAEs gibt es so viel zu entdecken. 🙂

OERde16 – Fachforum

Keine Lust zu lesen? Dann hören und schauen Sie mir auf dem OERde16 – Fachforum (01.03.2016) zu.

Start: ca. 3:16:00 – Ende: ca. 3:26:00

Begriffserklärungen / Quellen

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Gedankenexperiment

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Systematik_(Biologie)

[3] http://www.bfn.de/0322_rote_liste.html

Lizenz

Creative Commons Lizenzvertrag
Das lebende OER von Dr. Iver Jackewitz ist – mit Ausnahme des YouTube-Videos – lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

Vorsicht, soziale Medien

04.09.2015

Was auf Grundschulkinder und Eltern langsam zu kommt

„Always on“ ist zum Motto der nachwachsenden Generation geworden. Die (meisten) Jugendlichen können ohne Smartphone, Facebook, WhatsApp & Co. nicht mehr leben. Und unsere Kinder sind mehr oder weniger kurz davor, Teenager zu werden und die digitale Welt der sozialen Medien zu entdecken. Was kommt da auf unsere Kinder eigentlich zu? Und auf was müssen wir Eltern uns da eigentlich vorbereiten?

Grenzenlose Möglichkeiten

Wird auf das Angebot an Kommunikationsmöglichkeiten und soziale Medien geschaut, fühlt man sich an „Der Weltraum – unendliche Weiten“ ((https://de.wikipedia.org/wiki/Star_Trek, besucht am: 11.03.2015)) erinnert. Es gibt grenzenlose Möglichkeiten ((http://www.soziale-netzwerke-links.de/soziale-netzwerke-im-internet.html, besucht am: 11.03.2015))  ((https://de.wikipedia.org/wiki/Soziales_Netzwerk_%28Internet%29, besucht am: 11.03.2015)):

  • Communities: Facebook, Google+, Linkedin, ..
  • Blogs: Blogger, Tumpir, Twitter, WordPress, ..
  • Cloud: Dropbox, OwnCloud, iCloud, MySapce, ..
  • Foto: Flickr, Instagram, ..
  • Chat: Skype, WhatsApp, ..
  • Video: YouTube, YouNow, ..
  • Stores: iTunes, Apple Store, Google Play, Windows Store, ..

Und neben diesen unendlichen Möglichkeiten gibt es grenzenlose Zugänge zu diesen Möglichkeiten via PCs, Tablets und insbesondere Smartphones. Durch den ständigen Internetzugang sind wir „always on“ und können u.a. Dank der Digitalkamera in Sekunden Texte, Fotos, Audios und Videos weltweit veröffentlichen.

Ein weiteres Feature spielt hier noch mit hinein: das Geo-Tagging ((https://de.wikipedia.org/wiki/Georeferenzierung, besucht am 11.03.2015)). Mittels GPS weiß jedes Handy, wo es sich befindet und kann diese Daten Bildern, Texten und Mitteilungen mitgeben. Und da der Besitzer des Handy meist nicht weit von seinem Gerät weg ist, weiß man dann auch, wo sich der Mensch befindet. Dies kann Leben retten, wie die Geschichte eines Handwerkers beweist:

„Ein Maler stürzte während Renovierungsarbeiten in einer Düsseldorfer Praxis von einer Leiter und verletzte sich dabei so schwer, dass er sich nicht mehr bewegen konnte. Zwar wählte der Mann den Notruf, konnte sich jedoch nicht an die genaue Adresse erinnern, an der er sich befand. Die zuständigen Beamten in der Notrufzentrale schlugen daraufhin vor, er solle seinen Standort via WhatsApp an die Rufnummer der Leitstelle senden. Die Einsatzkräfte konnten den verletzten 47-Jährigen anschließend durch die Ortungsfunktion der App finden.“ ((Chip (29.12.2014): http://www.chip.de/news/WhatsApp-rettet-Leben-Feuerwehr-ortet-Verletzten-via-Messenger_75263222.html, besucht am 11.03.2015))

Grenzenlose Gefahren

Das die Kombination aus Smartphone, Digitalkamera und GPS aber nicht nur positive Effekte hat, zeigt die Reportage „Was soziale Netzwerke verraten“ des NDR von Phillipp Henning & Jörg Hilbert vom 19.08.2014 ((NDR, Phillipp Henning & Jörg Hilbert (19.08.2014): „Was soziale Netzwerke verraten“http://orig.www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Facebook-Schock-Was-soziale-Netzwerke-verraten,socialmedia134.html, besucht am 24.02.2015)):

Facebook-Partys: Kleiner Harken, große Wirkung

Bei Facebook können Nutzer Termine ankündigen – für Freunde oder die ganze Welt. Jugendliche laden so gerne zu Partys ein. Doof nur, dass bewusst der Harken gesetzt werden muss, um nur die Facebook-Freunde zur Fete einzuladen ((Spiegel (12.08.2011): http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/oeffentliche-einladungen-facebook-warnt-vor-facebook-partys-a-779813.html, besucht am 06.02.2015)):

Screenshot: Facebook - Terminankündigung

Festzuhalten bleibt, dass dieser kleine Harken bei Facebooks-Terminankündigung enorme Auswirkungen haben kann: von Sachschaden bis zum Selbstmord.

Cyber-Mobbing

„Aus den Angriffen auf dem Schulhof wurde Cybermobbing, auf Facebook stellten die Mitschüler Louisa erst als Schwänzerin hin und schickten ihr später sogar die Aufforderung, sich umzubringen.“ ((Spiegel (07.09.2012): http://www.spiegel.de/schulspiegel/cybermobbing-auf-facebook-schuelerin-erstattet-anzeige-a-853596.html, besucht am 07.02.2015)) „‚Du nervst, geh sterben, du bist so hässlich‘, schrieb ihr ein Klassenkamerad. Louisa ist 14, Hauptschülerin, wohnt in einem Dorf in Bayern und heißt im echten Leben anders.“ ((ref:12))

„Mobbing ist zwar kein Straftatbestand, doch Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und üble Nachrede sind es sehr wohl.“ ((ref:12))

JIM-Studie_Mobbing

Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2014): „JIM-Studie 2014 – Jugend, Information, (Multi-) Media“, http://www.mpfs.de/fileadmin/JIM-pdf14/JIM-Studie_2014.pdf, Seite 40 (besucht am 07.02.2015)

Laut der JIM-Studie 2014 haben fast 40% der befragten 12- bis 19-Jährigen ein Mobbing-Opfer in ihrem Bekanntenkreis. Stellt sich die Frage: Warum schikanieren sich Jugendliche so gnadenlos im Netz? In der Studie „Phänomen Cypermobbing“ von Catarina Katzer, in der über 10.000 Schüler, Lehrer und Eltern befragt wurden, finden sich erschreckende Antworten ((Focus (16.05.2013): http://www.focus.de/familie/mobbing/mobbing-auf-facebook-co-warum-sich-jugendliche-im-netz-schikanieren_id_2541457.html, besucht am 07.02.2015)):

  • über 50% der Befragten mobben aus Langeweile und Spaß
  • 16% der befragten Schüler bezeichnen Cybermobbing als „cool“
  • 18% mobben, um sich zu rächen
  • 24% tun es, weil andere es auch tun

„Paradox scheint es, dass Internetnutzer völlig enthemmt im Netz Kommentare veröffentlichen, die sie im realen Leben nie aussprechen würden. Diese Bösartigkeiten erklärt Katzer damit, dass es Jugendlichen einerseits an Empathie mangelt. [..] Völlig unbedacht attackierten sie dann andere im Netz, ohne sich im Klaren darüber zu sein, was sie in dem Opfer auslösen. Denn: Anders als im realen Leben, sehen sie nicht direkt die Auswirkungen ihrer Schikanen, da die unmittelbare Reaktion des Opfers verborgen bleibt. Die Täter bleiben im Web weitgehend anonym oder verwenden eine falsche Identität. Das verleite laut Katzer sogar Schüler, die in der Schule eher unauffällig sind, dazu, im Netz andere zu mobben.“ ((ref:15))

Selbstmord

Cyper-Mobbing führt nicht selten zum Selbstmord. Suchen Sie mal nach „Selbstmord Cyber Mobbing“ ((https://startpage.com/do/metasearch.pl?query=Selbstmord%20Cyber%20Mobbing, besucht am 12.03.2015)). Examplarisch sei hier die Lebensgeschichte von Amanda Michelle Todd (* 27.11.1996; † 10.10.2012) beschrieben ((Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Amanda_Todd, besucht am 07.02.2015)).

Mit 12 Jahren lernt sie in einem Chat einen Mann kennen und entblößt – auf seinen Aufforderung hin – ihren Oberkörper vor ihrer Webcam. Der Mann schneidet die Videoübertragung mit und erpresst Amanda später mit dem Material. Schließlich veröffentlicht er die Nacktfotos, woraufhin das Mobbing in ihrer Schule beginnt. Dieses steigert sich, so dass Amanda schließlich die Schule wechselt.

Ungefähr ein Jahr später erscheint ein gefälschtes Facebook-Profil von Amanda mit den peinlichen Fotos. Ihre neuen Klassenkameraden werden gezielt auf dieses Profil hingewiesen und das Mobbing beginnt erneut. Amanda versucht durch einen weiteren Schulwechsel sich dem zu entziehen.

Doch auch auf der nächsten Schule setzt das Mobbing sofort wieder mit den alten Themen ein, hinzu kommen neue Beleidigungen. Amanda wird z.B. auch zusammengeschlagen. Der psychische Druck wächst und so begeht Amanda einen Selbstmordversuch mit der Einnahme eines Bleichmittels, der misslingt. Anschließend wechselt die Familie den Wohnort, aber Amanda entkommt dem Mobbing nicht.

„Nach einem fehlgeschlagenen Suizidversuch, bei dem sie sich mit Bleichmittel vergiften wollte, machte sich die Netzgemeinde über sie lustig. Die zynischen Kommentare der User reichten von ‚vielleicht hätte sie ein anderes Bleichmittel benutzen sollen‘ bis zu ‚dann klappt der zweite Selbstmordversuch‘.“ ((ref:15)) Amanda beginnt sich zu ritzen, Alkohol und Drogen zu nehmen, gleitet ab in schwere Depressionen.

Am 07. September 2012 stellt sie einen Film auf YouTube ((YouTube (07.09.2012): https://www.youtube.com/watch?v=vOHXGNx-E7E, besucht am 07.02.2015)), in dem sie ihre Geschichte erzählt. Am 10. Oktober 2012 nimmt sie sich das Leben.

Sexting

Amanda ist, wie  – nach einer Studie der FH Merseburg ((FAZ (17.02.2014): http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/sexting-unter-jugendlichen-ich-will-was-von-dir-sehen-12804044.html, besucht am 07.02.2015)) – 19% der Mädchen und 11% der Jungen auch, in die Sexting-Falle gelaufen: dem Verschicken bzw. Veröffentlichen von Nacktfotos (Sex) via SMS (Texting) bzw. digitaler Medien. Der Studie zufolge machen die Jugendlichen dies:

  • aus Spaß,
  • als Liebesbeweis,
  • in der Hoffnung, den anderen für sich zu gewinnen,
  • als sexuelles Initiationsritual,
  • als Ruf nach Anerkennung.

Dabei wird Sexting natürlich erst zum Problem, wenn der Empfänger – ohne Einverständnis – auf „weiterleiten drückt“. Hier ähneln sich die Muster ((ref:21)):

  • „Mal ist es der Verflossene, der Fotos der Exfreundin rumschickt – etwa aus Rache, weil sie ihn verlassen hatte.
  • Mal will sich ein Junge in seinem Freundeskreis mit Nacktbildern eines Mädchens brüsten, das ihn anbetet, und lädt das Material wie eine Trophäe auf seine Facebook-Seite.
  • Oder Freundinnen werden zu Rivalinnen; die eine schickt freizügige Fotos von der anderen an den Rest der Klasse.“

So wird man eben zum Gespött der Schule, wenn das ganze Dorf einen schon mal in Unterwäsche gesehen hat.

Festzuhalten bleibt, dass die „Weiterleiter“ – neben dem moralisch-ethischen Aspekt sich auch rechtlich strafbar machen. Nicht nur, weil beim Weiterleiten die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person verletzt werden, sondern (wie schon oben geschrieben) wenn auch Mobbing kein Straftatbestand ist, so können Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und üble Nachrede aber eben sehr wohl strafrechtlich verfolgt werden. ((ref:12))

Festzuhalten bleibt aber auch, dass man mit Texting unfreiwillig berühmt werden kann. Wobei noch mal betont werden muss, dass: „Nacktfotos sind nun auch keine Erfindung einer vermeintlich verdorbenen Jugend im Internetzeitalter. ‚Früher haben wir auch solche Fotos gemacht‘, sagt Schulleiter Kannen aus Cloppenburg. ‚Allerdings waren wir im Besitz des Negativs, und das haben wir im Zweifel verbrannt.'“ ((ref:21))

Grenzenloses Vertrauen

Sicherheit?

Das Nacktfotos nicht nur Teil der Jugendkultur sondern auch (anscheinend) normal unter Erwachsenen sind, zeigt die Aufregung im Herbst 2014 über die Veröffentlichung von Nacktfotos diverser Hollywoodstars ((Spiegel (01.09.2014): http://www.spiegel.de/panorama/leute/jennifer-lawrence-kirsten-dunst-rihanna-hacker-raubt-nacktfotos-a-989139.html, besucht am 10.02.2015)). Diese hatten ihre Nacktfotos nicht etwa verschickt, sondern nur in die iCloud von Apple synchronisiert. Hierbei wurde die iCloud nicht gehackt, sondern nur bestimmte Accounts, wie Apple versichert ((Spiegel (03.09.2014): http://www.spiegel.de/netzwelt/web/hacker-klauen-nacktfotos-von-promis-laut-apple-keine-luecke-bei-icloud-a-989545.html, besucht am 10.02.2015)). Was aber den Betroffenen nicht wirklich hilft.

Das aber nicht nur Prominente im Fokus von Hackern stehen, beweist die Geschichte einer Dänin, die Nacktfotos für Ihren Freund gemacht hatte. Ein Hacker knackt den E-Mail- und Facebook-Account und stellt die Nacktfotos auf Pornoseiten ((Bild (25.01.2015): http://www.bild.de/news/ausland/aktfotografie/mit-diesen-bildern-wehrt-sich-emma-gegen-nacktfotos-im-netz-39484148.bild.html, besucht am 10.02.2015)), d.h. sogar noch in einen anderen Kontext. Die über Jahre andauernden Kommentar sind entsprechend eindeutig: „‚Wissen deine Eltern, dass ihre Tochter eine Schlampe ist?‘, schreibt einer. ‚Schick mir mehr Nacktbilder oder ich sende diese hier an deinen Chef‘, ein anderer.“ ((ref:27))

Es ist keine Neuigkeit, dass Software nicht fehlerfrei ist, dass es immer wieder Sicherheitslücken und viel Engagement gibt, diese Lücken auch auszunutzen. Dennoch scheinen wir im Umgang mit den sozialen Medien ein grenzenloses Vertrauen zu Applikationen und deren Betreibern zu habe. Aus meiner Sicht völlig zu unrecht. So schließt – um nur ein Beispiel zu nennen – Google eine bekannte Lücke in Android 4.3 und niedriger nicht, obwohl mehr als 60% aller Geräte – zum Zeitpunkt (Januar 2015) der Veröffentlichung der Sicherheitslücke – betroffen waren. ((Heise (13.01.2015): http://www.heise.de/newsticker/meldung/Millionen-Android-Geraete-mit-Sicherheitsluecken-auf-Lebenszeit-2517130.html, besucht am 10.02.2015))

Datenschutz?

Hinsichtlich der weltweiten Veröffentlichung von (ggf. peinlichen) Informationen über uns selbst sind aber nicht irgendwelche „böse Buben“ die größte Gefahr, sondern wir selbst – wie die NDR Reportage ((ref:6)) (siehe oben) schon angedeutet hat. Hierbei paart sich die Einstellung „ich hab ja nichts zu verbergen“ mit dem grenzenlosen Vertrauen in die digitalen Medien und deren Betreiber sowie mit einem (anscheinend) falschen Verständnis vom Datenschutz.

Der Datenschutz ist nicht dazu da, unsere Daten zu schützen, sondern er versetzt uns in die Lage, unsere Daten schützen zu können. D.h. aber auch, dass wir immer noch selbst unsere Daten schützen müssen. Und wenn wir das nicht tun, z.B. in dem wir der AGB von WhatsApp ((http://www.whatsapp.com/legal/, besucht am 10.02.2015)) zustimmen, dann kann der Datenschutz nicht mehr viel machen, allenfalls noch den moralischen Zeigefinger heben. Wer der WhatsApp AGB zustimmt, teilt alle Rechte an allen Inhalten, die über WhatsApp verschickt werden, mit der Firma WhatsApp (und damit Facebook, welches WhatsApp in 2014 aufgekauft hat). Und WhatsApp darf alles mit den Inhalten tun, z.B. alles oder Teile davon für Werbezwecke einsetzten. Dies regelt §3 B II, ein Abschnitt, der in seiner Formulierung schon wieder humoristisch wirkt.

WhatsApp_AGB_2015

http://www.whatsapp.com/legal/ (besucht am 10.02.2015)

Integrität?

Durch diesen Abschnitt ist es WhatsApp sogar erlaubt, Informationen manipuliert dem Empfänger zu zustellen. D.h. im Grunde genommen kann man bei dieser AGB nicht mal sicher sein, ob das Versendete auch genauso beim Adressaten ankommt. Und das Manipulation der Nutzenden zum Geschäft der großen sozialen Medien gehört, hat Facebook im sogenannten „Facebook-Psycho-Experiment“ ((Spiegel (29.06.2014): http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-experiment-aerger-um-manipulierte-newsfeeds-a-978147.html, besucht am 10.02.2015)) bewiesen.

Im Juni 2014 hatte Facebook ein Studie veröffentlicht, in der fast 690.000 Nutzende unfreiwillig teilgenommen hatten. 310.000 Nutzende sahen eine Woche im Januar 2012 eine manipulierte Neuigkeitenseite, auf der immer die neusten Kommentare der Facebook-Freunde zusammengefasst dargestellt werden. Die Hälfte der 310.000 haben überwiegend die positiven Kommentare, die andere Hälfte überwiegend negative Kommentare ihrer „Freunde“ gesehen. Die restlichen Nutzenden waren die Kontrollgruppe. Facebook wollte herausfinden, ob die Stimmung der Freunde sich auf die eigene auswirkt und die „Versuchskaninchen“ dann ebenfalls mehr positive bzw. negative Kommentare posteten. Ergebnis: Annahme stimmt, die „positive“ Gruppe schrieb 0,06% mehr positive Nachrichten und 0,07% weniger negative Nachrichten. ((Manager Magazin (29.06.2014): http://www.manager-magazin.de/unternehmen/it/studie-facebook-manipulierte-newsfeeds-nutzer-empoert-a-978162.html, besucht am 10.02.2015))

Wenn Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen Experimente durchführen wollen, im Zuge dessen die Realitäten der unwissenden Probanden manipuliert werden, dann muss dies durch eine Ethik-Kommission erlaubt werden. Bei Facebook reicht die AGB, daher versteht Facebook auch den Aufschrei nicht: „Ihr habt dem doch zugestimmt“. ((ref:33))

Und das große amerikanische Firmen kein großes Verständnis für deutschen Datenschutz haben, beweist WhatsApp Haltung zum Urteil des Landgerichts Berlin. Dieses hatte WhatsApp – nach zweifacher erfolgloser Abmahnung des Bundesverbandes der Verbrauchenzentralen – in 2013 u.a. zur Bereitstellung einer deutschsprachigen AGB für Nutzende in Deutschland verpflichtet. WhatsApp hatte die Annahme des Urteils – überbracht in deutscher und englischer Sprache – verweigert, so dass am 15.05.2014 nun das Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil ((http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/WhatsApp-LG-Berlin-15_0_44_13.pdf, besucht am 12.03.2015)) gefällt hat. Aktuell (März 2015) gibt es immer noch keine WhatsApp-AGB in deutscher Sprache.

Und nun?

Stellt sich angesichts der vielen Gefahren (Facebook-Partys, Sexting, Cyber-Mobbing, Hacking, sehr bedenkliche AGBs und der Umgang mit Nutzendendaten großer, meist amerikanischer Firmen) nun die Frage für uns Eltern: Was nun?

Verbieten?

Sollen wir unserem Nachwuchs einfach den ganzen Kram verbieten? Die lieben Kleinen bekommen einfach kein Smartphone und basta? Keine gute Idee. ((ref:15))

„‚Sie kam aus der Schule heim und hat nicht aufgehört zu weinen‘, erzählt die Mutter eines betroffenen Mädchens aus Neuhof. ‚Mama, ich habe Mist gebaut‘, hatte die Tochter gesagt. Dabei hatten die Eltern geglaubt, sie hätten alles richtig gemacht: Die 15-Jährige hatte nur ein Handy zum Telefonieren, kein Smartphone mit Internetzugang. Damit gehört sie laut Studien zur Minderheit: 62 Prozent der 14- bis 15-Jährigen sind inzwischen mit einem Smartphone mit Internetflatrate ausgestattet. Weil das Mädchen aber wissen wollte, wie WhatsApp funktioniert, hatte sie sich für eine Weile heimlich das alte Smartphone der Freundin geliehen. In einem Flirtforum lernte sie einen Unbekannten kennen. Sie schickte ihm Fotos. Aber er wollte mehr von ihr sehen: ‚Sonst komme ich und tue deinen Eltern etwas an.‘ Sie zeigte mehr.“ ((ref:21))

Begleiten!

„Schau hin“ ist das Motto der gleichnamigen Webseite ((http://www.schau-hin.info, besucht am 12.03.2015)), eine Initiative des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Vodafon, Das Erste, ZDF und TV Spielfilm. Sie bereitet verschiedene Themen für Eltern, immer mit dem Blick, was erleben unsere Kinder und wie können wir Eltern damit umgehen, auf, z.B.:

  • Internet,
  • soziale Netzwerke,
  • mobile Geräte,
  • Games,
  • TV & Film und
  • extra Themen: Mobbing, Werbung, Datenschutz.

Vorbild!

Messer

So ein Messer ist doch eine tolle Erfindung. Was wäre die Menschheit ohne das Messer? Man kann Butter auf ein Brot streichen oder Marmelade, Nuss-Nougat-Creme, Frischkäse. Mit dem Messer lässt sich Fleisch schneiden, Kartoffeln, Gemüse. Total super. Aber wenn das Messer so toll ist, warum geben wir dann unseren Babys keine Messer zum Spielen?

Nun, Messer sind scharf, man kann sich schneiden. Und Messer sind auch Waffen, man kann mit ihnen andere Menschen töten.

Was machen wir Eltern also? Wir führen unsere Kinder langsam an die Benutzung eines Messers heran. Ein Baby bekommt natürlich kein Messer in die Hand. Als Kinder gibt es dann irgendwann ein stumpfes Buttermesser, damit die Kleinen üben können, ihr Frühstücks- oder Abendbrot zu schmieren. Irgendwann wir das Messer dann schärfer und sie dürfen das Brot, das Gemüse, die Kartoffeln auch durchschneiden. Schließlich dürfen sie dann auch irgendwann schärfere Messer für Tomaten, Salatgurken oder ähnliches nutzen. Wir begleiten also unsere Kinder und unterweisen es in der Nutzung von Messern.

Und wir gehen vor den Kindern auch (wieder) ordentlicher mit Messern um. Wir übergeben Messer vor Kinderaugen korrekt mit dem Griff voran und lecken auch nicht mehr die restliche Nuss-Nougat-Creme direkt von der Schneide ab. „Nicht vor den Kindern“ – ein Spruch, den Sie sicherlich kennen. Wir verhalten uns also in Bezug auf den Umgang mit Messern vorbildlich.

Wo ist jetzt der Unterschied zwischen einem Messer und einem sozialen Medium? Beides ist toll und tödlich. Warum machen wir Eltern bei unseren Kindern in Bezug auf Messern so viel „Aufstand“ und bei sozialen Medien veröffentlichen wir ohne nachzudenken alle Infos quer durchs Internet? Wie sollen unsere Kinder den Umgang mit den sozialen Medien lernen und dadurch hoffentlich nicht in die oben beschriebenen Fallen laufen, wenn wir Eltern – wir, die Vorbilder unserer Kinder – so sorglos damit umgehen?

Eine Bitte

Nutzen Sie die tollen Möglichkeiten des Internets gern und reichhaltig, aber eine Bitte um unserer Kinder willen: Seien Sie Vorbild für Ihre Kinder und nutzen Sie die sozialen Medien bewusst und reflektiert.

Termine

Diesen Inhalt stelle ich gerne auch im Rahmen eines Vortrags vor, z.B.:

Sprechen Sie mich gerne an: iver[at]jackewitz[dot]de

Quellen